19. November 2021

3 Jahre Haft bei Verstößen: Polen legt Whistleblower-Gesetzentwurf vor

In Polen liegt nun ein Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vor. Auch deutschen Unternehmen mit Standort in Polen drohen bei Verstößen Haftstrafen.

Es wird langsam ernst: Bis zum 17. Dezember 2021 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die neue Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Dazu hat Polen jetzt einen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Der Inhalt hat manchen Beobachter überrascht, denn Polen hat die Vorgaben der EU-Richtlinie weit überschritten.

Besonders auffallend: Es soll bis zu drei Jahre Haft für den Geschäftsführer geben, wenn das Unternehmen kein den Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem installiert hat. Damit ist nicht zu spaßen.

Auch relevant für deutsche Unternehmen

Die Haftstrafe soll Anwendung finden, wenn Missstände aufgrund fehlender Meldesysteme nicht oder nicht ausreichend gemeldet werden konnten. Darüber hinaus muss die Geschäftsführung sicherstellen, dass die Meldungen auf angemessene Art und innerhalb der Fristen bearbeitet werden.

Dabei sollen ausdrücklich die Geschäftsführer haften, wenn die Whistleblower-Vorgaben nicht entsprechend umgesetzt wurden.

Genau vor solchen Haftungsrisiken haben wir bereits mehrfach gewarnt. Es handelt sich hierbei zwar um die polnische Ausgestaltung der Richtlinie, deutsche Unternehmen sind davon allerdings auch betroffen: Zum einen sind viele deutsche Unternehmen in Polen aktiv. Zum anderen könnte die deutsche Umsetzung der Richtlinie ähnlich aussehen.

Noch ist das Gesetz in Polen nicht verabschiedet. Die finale Entscheidung wird in dieser Woche getroffen. Die Mehrheitsverhältnisse in Polen sprechen jedoch dafür, dass die Vorgaben so wie vorgeschlagen umgesetzt werden.

In diesem Fall würde das neue Gesetz bereits 14 Tage nach der Verabschiedung greifen. Alle Unternehmen, die einen Standort in Polen haben, sollten das Thema Whistleblowing also ganz oben auf der Agenda haben.

Der Stand in Deutschland

In Deutschland liegt schon seit Dezember 2020 ein Umsetzungsentwurf vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zum Stillstand gekommen. Nun rückt die Frist immer näher, und gleichzeitig befindet sich die angehende Regierung in Koalitionsverhandlungen.

Es kann also durchaus sein, dass die Umsetzung nicht bis zum 17. Dezember erfolgt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass in möglichen Verfahren auf die EU-weite Direktive zurückgegriffen wird, um auch ohne nationales Gesetz ein Urteil zu erlangen.    

In jedem Fall ändert sich die rechtliche Situation also auch in Deutschland zum 17.12. Derzeit ist allerdings unklar, wie genau. Sollte Deutschland dem polnischen Vorbild folgen, dann können sich Unternehmen auch hierzulande auf noch strengere Maßnahmen einstellen als von der EU-Direktive vorgesehen.

Egal also, ob Sie einen Standort in Polen oder in Deutschland haben: Jetzt wird es ernst. Mit der internationalen Lösung von whizzla sind Sie umfangreich vorbereitet und können alle Vorgaben schnell und gesetzeskonform erfüllen. In jedem EU-Land! Rufen Sie uns an unter +49 6052-803870-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail auf hello(at)whizzla.com. Sie können auch über das Chatfenster auf www.whizzla.com direkt mit unseren Experten per Video-Chat sprechen.

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