Korruption und Fehlverhalten sind leider keine Ausnahme, sondern die Regel. Laut einer aktuellen Studie, bei der 80 Unternehmen mit 2,4 Millionen Mitarbeitern in 200 Ländern befragt wurden, meldeten 2,5 von 1.000 Mitarbeitern Missstände in ihrem Unternehmen. Die Zahl hat zugenommen. Vor acht Jahren waren es noch 0,5 von 1.000.
Dabei sind Missstände längst nicht auf Unternehmen begrenzt. Immer öfter drängen solche Meldungen auch aus Behörden und Ämtern in die Öffentlichkeit. Desaströse Zustände in Altersheimen, abwertende Behandlung von Sozialhilfeempfängern auf Ämtern, Bestechung und Korruption. Auch im öffentlichen Dienst finden solche Dinge zu oft statt.
Fehler und Fehlverhalten
Behörden oder Ämter erwirtschaften keine Unternehmensgewinne. Dennoch hat der Reputationsschaden durch Missstände oft Konsequenzen. Meist müssen die Verantwortlichen bei Missständen persönliche Konsequenzen ziehen.
Nichts gewusst zu haben ist dabei keine gute Ausrede. Es liegt im Verantwortungsbereich der Amts- oder Behördenleitung, die Prozesse und Mitarbeiter im eigenen Haus zu überprüfen. Wer diese Verantwortung hat, muss am Ende für Probleme geradestehen. Ob man etwas davon gewusst hat oder nicht.
Ein Beispiel ist die Flutkatastrophe des vergangenen Jahres. Hier prüft ein Untersuchungsausschuss jetzt die Zuständigkeiten. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Eine Frage ist, wie und wann die jeweiligen Behörden gewarnt wurden, und ob unter Umständen Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Der Untersuchungsausschuss geht unter anderem der Frage nach, ob es bei den Warnungen vor dem Hochwasser Fehler in der Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden gab.
Ein weiteres Beispiel ist die Korruption in der Maskenaffäre. Hier sollen sowohl Politiker als auch Personen in Ämtern und Behörden involviert gewesen sein. Auch hier läuft eine Ermittlung.
Die Beispiele zeigen, dass Missstände längst nicht nur ein Problem der Privatwirtschaft sind. Auch in öffentlichen Ämtern, Behörden und Institutionen müssen deshalb effektive Prozesse geschaffen werden, um Missstände zu von vornherein zu verhindern bzw. diese aufzudecken.
Persönliche Konsequenzen
Die Prävention bzw. Aufklärung von Missständen ist insbesondere im Interesse der jeweiligen Verantwortlichen. Denn auch wer nicht direkt an der jeweiligen Tat mitgewirkt hat, steht aufgrund seiner Stellung womöglich in der Verantwortung.
Gerade in Behörden oder Ämtern, wo die Verantwortlichen oft einen Beamtenstatus genießen, steht für die jeweiligen Personen viel auf dem Spiel. Eine Korruptions- oder Amtsmissbrauchs-Affäre kann schnell den Job kosten. Als Beamter verliert man damit Ansprüche, zum Beispiel Pensionsansprüche. Außerdem ist einem damit eine weitere Karriere im Staatsapparat versagt. Auf dem privaten Arbeitsmarkt wird man es zudem schwer haben, nach einer Korruptionsaffäre irgendwo wieder Fuß zu fassen.
Prävention
Deshalb sollten vor allem Amts- und Behördenleiter sich schleunigst um Systeme kümmern, die Missstände von vornherein verhindern. Mittlerweile gibt es dazu sogenannte Meldesysteme, die es Mitarbeitern ermöglichen, anonym einen Missstand zu melden. Die jeweiligen Verantwortlichen werden dadurch frühzeitig in Kenntnis gesetzt und können gegensteuern.
Solche Hinweisgebersysteme sind jedoch nicht nur ein Risikomanagement-Instrument. Sie zeigen den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit auch, dass in der Behörde Transparenz großgeschrieben wird. Dadurch können die Verantwortlichen ihre Werte und Haltung demonstrieren und Vertrauen schaffen.
Digitale Hinweisgebersystem wie whizzla sind deshalb die Zukunft des modernen Compliance-Managements. Nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Sektor. Nutzen Sie die Chance, und leisten Sie Pionierarbeit.